Sicherheit-und Hygiene-Konzept in Zeiten von Corona

Verordnung zum Schutz (Stand vom 14.02.2020 )
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Die Maßnahmen werden, wie im Covid-19-Maßnahmengesetz vorgesehen, am 1. November 2020 dem Hauptausschuss im Parlament vorgelegt und sollen mit Dienstag, 30 Januar 2021, 00:00 Uhr in Kraft treten. Außerkrafttreten: 07. März 2021.

Gastronomie und Beherbergung 

Gastrobetriebe dürfen Speisen von 6 bis 20 Uhr ausschließlich zur Abholung anbieten, die direkte Konsumation im Gastrobetrieb ist nicht mehr erlaubt. Die Lieferung von Speisen ist rund um die Uhr möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kantinen, die betreute, untergebrachte oder betriebsangehörige Personen versorgen sowie Beherbergungsbetriebe zur Versorgung ihrer Gäste.  Ebenfalls ausgenommen sind öffentliche Verkehrsmittel, wie zum Beispiel der Zugverkehr. Die Essensausgabe in Einrichtungen wie Obdachlosenunterkünften, Frauenhäuser, Flüchtlingsunterkünften, etc. weiterhin möglich

Verordnung zum Schutz(Stand vom 30.09.2020 )
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Vom 30. September 2020

Kochkurse und Events mit Sicherheits- und Hygiene-Konzept in der kleinen Freiheit

Eure Sicherheit ist uns das Wichtigste, aber Euer Spaß am Kochen soll dabei in keiner Weise getrübt werden. Dafür bieten wir in der kleinen Freiheit die idealen Räumlichkeiten. Die Größe ist perfekt und geeignet für kleinere in sich geschlossene Gruppen-max 20 Personen.( Firmenveranstaltungen, Familienfeiern, private Koch-Events, Schulungen, Coaching, Präsentationen…)Unsere Küche erlaubt ein Hygienekonzept für sicheres und unbeschwertes gemeinsames Kochen, das wir Euch kurz in Stichpunkten vorstellen möchten:

Dafür bieten wir in der kleinen Freiheit die idealen Räumlichkeiten. Die Größe ist perfekt und geeignet für kleinere in sich geschlossene Gruppen-max 20 Personen.( Firmenveranstaltungen, Familienfeiern, private Koch-Events, Schulungen, Coaching, Präsentationen…)

  • Teilnehmen können Kleingruppen von 2-4 Personen (Familie / Paare) oder Einzelpersonen.
  • Es gibt maximal 10 Teilnehmer, z.B. eine Zweiergruppen plus zwei Vierergruppen.
  • Es gibt maximal 5 Gruppen. Diese werden in Sprech- und Blickkontakt um unsere Kochinsel verteilt.
  • Ein Abstand von 1,5 m zwischen den Gruppen gibt Sicherheit.
  • Aus der MiZe führt unser Che\och durch den Abend. Er erklärt die Zubereitung Schritt für Schritt.
  • Jeder Gang wird direkt nach Fertigstellung am Tisch verspeist; danach geht es weiter.
  • Aufgrund unserer großzügigen Räumlichkeiten ist dabei jederzeit der Mindestabstand gegeben.
  • Ein Desinfektionsspender sowie dieses Sicherheitskonzept sind an der Eingangstür angebracht
  • Die kleine Freiheit darf nur einzeln oder in Kleingruppen bis zu vier Personen betreten werden, die sich gemäß § 1 Absatz 2 der aktuell gültigen Corona-Schutz-Verordnung vom 11.05.2020 zusammensetzen.
  • Die Garderobe wird nicht entgegengenommen, die Gäste gehen einzeln zur Garderobe.
  • Unter Wahrung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m bekommen die Gäste ihre Sitzplätze zugewiesen.
  • Bei einem Getränk und „Gruß aus der Küche“ wird über Sicherheitsmaßnahmen und Ablauf informiert.#Die Tische und Stühle sind so platziert, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Gruppen gewährleistet ist.
  • Die Tische werden vom Personal mit Einweghandschuhen eingedeckt.
  • Auf den Tischen steht ein Desinfektionsfläschchen für jede Gruppe bereit.
  • Jede Gruppe hat eigene Getränke und kann sich selbst bedienen (nachschenken).
  • Die Tischdecken werden nach einmaliger Nutzung gereinigt.
  • Nach jedem Kochkurs werden die Tisch- und Stuhloberflächen desinfiziert.
  • In der Küche wird unser Che\och die Regeln für das Kochen des Menüs erklären.
  • Beim Gang zur Toilette und außerhalb der zugewiesenen Kochplätze werden die Gäste gebeten, ihren Mund- und Nasenschutz zu tragen. Regelmäßiges Händewaschen ist notwendig.
  • Jeder Wechsel zwischen Küche und Tischen erfolgt nacheinander und mit ausreichendem Abstand.
  • Das Arbeitsmaterial wird nach jedem Gebrauch heiß gewaschen.
  • Bei der Hilfe zur Speisenzubereitung wird unser Chefkoch Einmalhandschuhe und Mundschutz tragen.
  • Die Trocken-und Reinigungstücher werden nach jeder Benutzung gereinigt.
  • Die Arbeitskleidung wird nach jedem Kochkurs professionell gereinigt.

Toilette

  • In den Toiletten sind Seifen- und Desinfektionsspender sowie Papier-Handtuchspender aufgestellt.
  • Die Türklinken und Armaturen in den Toiletten werden mehrmals am Abend desinfiziert.

Persönlicher Umgang mit dem Gast

  • Es wird keinen Körperkontakt wie z.B. Händeschütteln geben.
  • Das Service-Personal wird Mund- und Nasenschutz tragen und die Sicherheitsmaßnahmen beachten.
  • Beim Abräumen wird nicht mit den Gästen gesprochen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird.
  • Wer husten oder niesen muss, wird dies in die Armbeuge tun (Einhalten der „Niesetikette“).
  • Alle werden gebeten, sich häufig und gründlich die Hände zu waschen.
  • Personal oder Gäste mit Anzeichen einer Atemwegsinfektion dürfen nicht teilnehmen.
  • Handschuhe werden zur Verfügung gestellt. Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen.

1 Corona-Schutz-VO NRW in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung (hZps://www.land.nrw/).

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